MITTREU

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WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

RECHTSBERATUNG

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG


  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Pflichtprüfungen
  • Gründungsprüfungen
  • Sonstige gesetzliche Prüfungen (aktienrechtliche Sonderprüfungen, Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen, Geschäftsführungsprüfungen)
  • Freiwillige Prüfungen (Due-Diligence Prüfungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Prüfung von Sanierungskonzepten, Unterschlagungsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen)
  • MaBV- Prüfungen


Wir führen betriebswirtschaftliche Jahresabschlussprüfungen von Kapital- und Personengesellschaften durch und erteilen Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis unserer Prüfungen und erstatten Bericht. Darüber hinaus erstreckt sich unser Angebot von der Durchführung sonstiger gesetzlicher und freiwilliger Prüfungen wie z.B. nach der Makler- und Bauträgerverordnung, Sonderprüfungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, Prüfung des internen Kontrollsystems, Due-Diligence Prüfungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen und Umwandlungsprüfungen bis zur Konzernabschlussprüfung nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.


Zur Sicherung der Qualität unserer Dienstleistungen haben wir uns einer externen Qualitätskontrolle, dem Peer Review gemäß      § 57a der Wirtschaftsprüferordnung unterzogen. Die Wirtschaftsprüferkammer hat der Mittreu GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die erforderliche Bescheinigung, dass wir uns der Qualitätskontrolle erfolgreich unterzogen haben, erteilt.


RECHTSBERATUNG


Mittreu Junge Langensiepen & Partner
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt
Partnerschaftsgesellschaft

GESELLSCHAFTSRECHT


  • Rechtsformwahl
  • Gesellschaftsverträge
  • Auseinandersetzungen
  • Umwandlungen


Bei Neugründungen, Umwandlungen und Nachfolgeregelungen ist die verzahnte Kenntnis von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht unverzichtbar. Wir stellen unser Wissen und unsere Erfahrung in Ihren Dienst und berücksichtigen bei jeder Gestaltungsberatung neben der Steueroptimierung immer auch mögliche gesellschafts-, erb- und/ oder familienrechtliche Auswirkungen. Wir beraten Sie als Gesellschafter, Geschäftsführer oder sonstiger Betroffener.

ERBRECHT/SCHENKUNGSRECHT


  • Vermögensübertragungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Testamente und Erbverträge
  • Familienpool und Stiftungen
  • Pflichtteilsansprüche
  • Testamentsvollstreckungen
  • Nachlassverwaltungen


Neben dem Aufbau und der Bewahrung eines Vermögens zählt die Weitergabe an die nächste Generation zu den großen Lebensleistungen. Wir beraten Sie bei der Sicherung und Erhaltung von Vermögenswerten, begleiten und strukturieren insbesondere die Nachfolge in Ihrem Unternehmen und integrieren die steuerlichen und rechtlichen Regelungen. Ein hohes Maß praktischer Erfahrung mit der Übernahme von Testamentsvollstreckungen oder der Errichtung von Stiftungen hilft uns, Konflikte zu vermeiden. Lässt sich der Streit nicht umgehen, setzen wir Ihre Interessen konsequent durch.

WIRTSCHAFTSRECHT


  • Vertragsrecht
  • Inkasso (Mahn- und Vollstreckungsverfahren)


Unsere Beratung beginnt bei der Anbahnung Ihrer Rechtsverhältnisse. Sie umfasst deren Gestaltung und Realisierung. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Rechte sowie bei deren Durchsetzung in sämtlichen, jeweils in Betracht kommenden gerichtlichen Verfahren.

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